Internationale Steuerausscheidung: Verlegung der Schulden und Schuldzinsen
Internationale Steuerausscheidung: Verlegung der Schulden und Schuldzinsen
Internationale Steuerausscheidung: Verlegung der Schulden und Schuldzinsen
Die Steuerpflichtige ist in Deutschland ansässig und Eigentümerin zweier Liegenschaften im Kt ZH. Das KStA ZH veranlagte die im Kt ZH beschränkt Steuerpflichtige für die Steuerperiode 2015 mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 9'600 (satzbestimmend CHF 35'400) und einem steuerbaren Vermögen von CHF 391'000 (satzbestimmend CHF 1'449'000). Die dagegen erhobene Einsprache war teilweise erfolgreich, indem das KStA ZH anteilige Schuldzinsen von CHF 2'782 zum Abzug zuliess. Der von der Steuerpflichtigen erhobene Rekurs wurde abgewiesen. Das daraufhin angerufene VGr ZH hiess die Beschwerde teilweise gut und wies die Sache ans StRGr ZH zurück. Für die Vorinstanz hielt das VGr ZH verbindlich fest, dass die Schulden und Schuldzinsen quotenmässig nach Lage der Aktiven und somit nicht objektmässig auszuscheiden seien.
Im zweiten Rechtsgang hiess das StRGr ZH den Rekurs teilweise gut. Daraufhin gelangte die Steuerpflichtige erneut ans VGr ZH, welches die Beschwerde, soweit vorliegend relevant, abwies. Daraufhin erhob sie Beschwerde beim BGr. Zu prüfen hatte das BGr die internationale Steuerausscheidung zwischen der Schweiz und Deutschland.
Unbestritten war die Steuerpflicht...
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