iusNet Steuerrecht

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Nachsteuer

Verdeckte Gewinnausschüttungen – Beweislast und (un)zulässige Noven

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht hat zu prüfen, ob das kantonale Steueramt im Nachsteuerverfahren zulässigerweise geldwerte Leistungen aufgerechnet hat. Die Rechnungen der mittlerweile gelöschten Gesellschaft der Steuerpflichtigen wurden von einer Drittgesellschaft beglichen, wobei die Zulässigkeit von Noven sowie die Beweislast umstritten ist.
iusNet StR 29.05.2024

Steuerbarkeit von Zuwendungen einer Familienstiftung und Nachsteuern infolge Nichtdeklaration

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht prüft, ob Zuwendungen einer Familienstiftung an die Destinatäre steuerbares Einkommen darstellen. Weil die entsprechenden Zuwendungen in den Steuererklärungen nicht deklariert wurden und die Veranlagungen unvollständig in Rechtskraft erwuchsen, ist die Zulässigkeit von Nachsteuern zu prüfen.
iusNet StR 24.10.2023

Private Reisen gehören nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht bestätigt, dass Familienferien keine geschäftsmässig begründeten Ausgaben darstellen und nicht vom Gewinn abgezogen werden können, da es keinen Beweis dafür gibt, dass diese Leistungen auch Dritten gewährt worden wären. Daher stellt die Übernahme dieser Kosten eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.
iusNet StR 27.06.2023

Aufrechnung geldwerte Leistung

Rechtsprechung
Direkte Steuern

2C_461/2020

Zwar besteht in sog. zweidimensionalen Sachverhalten kein eigentlicher Aufrechnungsmechanismus; doch hat in Abweichung von den üblichen Beweislastregeln ein Gesellschafter, der gleichzeitig Organ und/oder beherrschender Anteilsinhaber ist, Bestand und Höhe einer geldwerten Leistung detailliert zu bestreiten.
iusNet StR 29.03.2021

Keine Nachsteuer bei Kenntnis der relevanten Faktoren im Zeitpunkt der Veranlagungsverfügung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Liegen der Steuerverwaltung im Zeitpunkt der Veranlagungsverjährung die für die Veranlagung notwendigen Informationen vor, kann sie die Veranlagung mangels neuer Tatsachen nicht im Nachsteuerverfahren nachholen.
iusNet StR 22.03.2019