Mehrwertsteuerliche Handhabung von Flughafengebühren
Mehrwertsteuerliche Handhabung von Flughafengebühren
Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuerliche Handhabung von Flughafengebühren
Die X AG ist in der Schweiz mehrwertsteuerlich registriert und betreibt einen Flughafen. Nach einer Kontrolle im Jahr 2016 erlässt die ESTV eine Einschätzungsmitteilung sowie Verzugszinsen. Die vorgenommenen Steuerkorrekturen betreffen insbesondere folgende Leistungen:
- Luftfahrzeug-Abstellgebühren
- Gebühren für die Nutzung der Applikationen und des Terminals am Flughafen (CUTE-Gebühren)
- Bagage-Reconciliation-Gebühren (BRTS-Gebühren)
- Gebühren für die Nutzung der Gepäcksortieranlage (GSA-Gebühren)
- Gebühren für die Energie- und Klimaversorgung der Flugzeuge (EVA-Gebühren)
- Steuerkorrekturen auf Vorsteuern im Zusammenhang mit dem Bau, dem Unterhalt sowie dem Betrieb einer Schallschutzanlage, welche inkorrekter Weise geltend gemacht worden sind.
Gesetzesgemäss gelten Gebühren, Beiträge oder sonstige Zahlungen, die für hoheitliche Tätigkeiten empfangen werden, nicht als Entgelt. Als solche hoheitliche Tätigkeit eines Gemeinwesens, die nicht unternehmerischer Natur, namentlich nicht marktfähig ist und nicht im Wettbewerb mit Tätigkeiten privater Anbieter steht. Per 1. Januar 2018 wurde diese Legaldefinition...
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