Verrechenbarkeit von zu Unrecht belasteten Mehrwertsteuern
Verrechenbarkeit von zu Unrecht belasteten Mehrwertsteuern
Verrechenbarkeit von zu Unrecht belasteten Mehrwertsteuern
Der Beschwerdeführer war ab dem 1. Januar 1998 bei der Billag, die bis Ende 2018 im Auftrag des Bundes die Radio- und Fernsehempfangsgebühren erhob, für den privaten Radio- und Fernsehempfang angemeldet. Mit Schreiben vom Juli 2017 teilte er der Billag mit, dass er seinen Rückerstattungsanspruch aufgrund zu Unrecht belasteter Mehrwertsteuern mit Rechnung vom April 2017 für die Periode 01.03.2017 – 28.02.2018 verrechnen werde. Die Billag antwortete ihm dahingehend, dass sie ein die Rückzahlungspflicht festlegendes höchstrichterliches Urteil abwarten wolle. Anschliessend folgten zwei Mahnungen, woraufhin der Beschwerdeführer schriftlich seine Verrechnungssteuerabsicht wiederholte und mitteilte, dass er den um seinen Rückerstattungsanspruch reduzierten Rechnungsbetrag überweisen werde. Mit Schreiben vom Januar 2018 wurde er von der Billag letztmals aufgefordert, die Rechnung vollständig zu begleichen, wonach er mit Schreiben vom Februar 2018 erneut auf die Verrechnungserklärung verwies. Daraufhin stellte die Billag im April 2018 ein Betreibungsbegehren über den ausstehenden Rechnungsbetrag, worauf der Beschwerdeführer gleichentags Rechtsvorschlag erhob. Mit Verfügung vom Mai 2018...
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