Kein Anspruch auf Domizilentscheid im internationalen Verhältnis
Kein Anspruch auf Domizilentscheid im internationalen Verhältnis
Kein Anspruch auf Domizilentscheid im internationalen Verhältnis
Wird die Steuerhoheit eines Kantons bestritten, ergibt sich aus dem Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung der Anspruch des Steuerpflichtigen, einen Steuerdomizilentscheid zu erwirken. Ein solcher Vorbescheid zur Klärung der subjektiven Steuerpflicht ist im interkantonalen Verhältnis aber nicht vorgesehen. Begehrt eine kantonale Steuerverwaltung ihre Zuständigkeit kann deren Veranlagungsverfügung ohne Nachteile mit der Begründung angefochten werden, es fehle dem verfügenden Gemeinwesen die Steuerhoheit.
A meldete sich am 31. August 2009 in Winterthur (nach unbekannt) ab. Am 1. März 2013 meldete er sich in Uster an. Das StA Uster informierte A am 9. September 2016 darüber, dass es Kenntnis hat, dass er die Wohnung bereits seit dem 1. Dezember 2009 gemietet habe. A meldet sich nicht und das StA Uster stellte ihm die Steuererklärungsformulare für die Steuerperioden 2011 und 2012 zu. Nun bestritt A die Steuerpflicht, weil das Anmieten einer Wohnung diese noch nicht begründe. keine Steuerpflicht. Am 23. Januar 2017 reichte A die unterzeichnete Steuererklärung für das Steuerjahr 2011 ein, mit welcher er ein steuerbares Einkommen sowie Vermögen von jeweils CHF 0.--...
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