Anfechtbarkeit von Sistierungsverfügungen
Anfechtbarkeit von Sistierungsverfügungen
Anfechtbarkeit von Sistierungsverfügungen
Die Veranlagungsbehörde ZH sistierte ein Einspracheverfahren betreffend Staats- und Gemeindesteuern mit der Begründung, dass allem Anschein nach ein Zivilprozess unter den Erben des verstorbenen Steuerpflichtigen hängig sei, dessen Ausgang es abzuwarten gelte. Das Schreiben enthält keine Rechtsmittelbelehrung und trägt den Titel "Sistierung Einspracheverfahren Steuerperiode 01.01.2016-13.07.2016".
A wandte sich dagegen an das StRK ZH, welches auf das Rechtsmittel nicht eintrat, da kein taugliches Anfechtungsobjekt - konkret (noch) kein Einspracheentscheid - vorliege und das Gericht zur Beurteilung von Rechtsverweigerungs- bzw. Rechtsverzögerungsbeschwerden unzuständig sei. Das VGr ZH wies die dagegen erhobene Beschwerde ebenfalls ab, soweit es darauf eintrat. Dagegen gelangte A an das BGr und beantragt im Wesentlichen, der angefochtene Entscheid sei wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs, eventuell wegen Verletzung des Steuerharmonisierungsrechts und des kantonalen Verfahrensrechts aufzuheben.
Ein Entscheid, mit welchem eine Gerichtsbehörde bloss über einen prozessualen Nebenaspekt entschieden hat (Ausstand, unentgeltliche Rechtspflege, aufschiebende Wirkung usw...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.