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Berechnung des Maximalbetrages bei der pauschalen Steueranrechnung

Berechnung des Maximalbetrages bei der pauschalen Steueranrechnung

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Direkte Steuern

Berechnung des Maximalbetrages bei der pauschalen Steueranrechnung

Die im Kt ZG wohnhaften Steuerpflichtigen halten eine qualifizierte Beteiligung von 51% an der in Deutschland ansässigen B GmbH. Im Steuerjahr 2012 zahlt die B GmbH eine Dividende im Betrag von CHF 1'230'936. Die StV ZG gewährte die pauschale Steueranrechnung der deutschen Quellensteuer von CHF 125'898. Die dagegen erhobene Einsprache wurde weitestgehend abgewiesen. Das VwG ZG hiess die Beschwerde der Steuerpflichtigen gut und setzte die pauschale Steueranrechnung auf CHF 143'513 fest, indem es den Maximalbetrag für Bund und Kanton/Gemeinde gesondert berechnete. Die ESTV erhob daraufhin Beschwerde ans BGr mit der Begründung, der Maximalbetrag sei einerseits auf die ermittelte Steuer des betreffenden Gemeinwesens, andererseits aber auch auf einen Drittel der ausländischen Steuern (Bund) bzw. auf zwei Drittel der ausländischen Steuern (Kanton und Gemeinde) begrenzt.

Die Modalitäten der Entlastung von ausländischen Sockelsteuern sind in der VpStA geregelt. Die VpStA hat per 1. Januar 2020 einige Änderungen erfahren. Die vorliegende Beschwerde war auf Basis der in 2012 geltenden Fassung der VpStA zu beurteilen.

Der Ertrag aus einer qualifizierten Beteiligung...

iusNet StR 16.03.2021

 

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