Zustellnachweis - Wann beginnt die Frist zur Einreichung der Beschwerde
Zustellnachweis - Wann beginnt die Frist zur Einreichung der Beschwerde
Zustellnachweis - Wann beginnt die Frist zur Einreichung der Beschwerde
Die Beschwerdeführerin führt aus, dass ein Einspracheentscheid der ESTV vom 4. März 2021 ihrem Vertreter am 6. März 2021 an dessen Adresse zugstellt worden und an diesem Tag in dessen Machtbereich gelangt ist. Mit Beschwerde vom 20. April 2021 ans BVGr beantragte sie, dass der Einspracheentscheid der ESTV vom 4. März 2021 aufzuheben und eine Korrektur vorzunehmen sei. Die Beschwerdeführerin ist somit der Meinung, dass die Beschwerde rechtzeitig erfolgte. Mit Stellungnahme vom 20. Mai 2021 beantragt die ESTV, dass auf die Beschwerde nicht einzutreten sei.
Zunächst führt das BVGr aus, dass nach den hier einschlägigen Rechtsgrundlagen keine Pflicht der ESTV besteht, ihre Verfügungen gegen einen von der empfangenden Person unterzeichneten Zustellnachweis zuzustellen. Der Vorinstanz steht bei postalischer Übermittlung folglich auch die einfache, d.h. uneingeschriebene Sendung als Zustellungsart offen (E. 2.1.1). Sogenannte A-Post Plus-Sendungen werden wie gewöhnliche uneingeschriebene Sendungen in den Briefkasten oder ins Postfach des Adressaten gelegt, ohne dass dieser den Empfang unterschriftlich bestätigen muss. Dementsprechend erfolgt bei dieser Versandart im Fall der...
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