Voraussetzungen für einen eigenständigen Marktauftritt
Voraussetzungen für einen eigenständigen Marktauftritt
Voraussetzungen für einen eigenständigen Marktauftritt
Die Beschwerdeführerin A AG bezweckt den Betrieb einer Apotheke mit allen dazugehörenden Bereichen. Im selben Gebäude wie die Apotheke befinden sich mehrere Therapieräume, in welchen medizinische und andere Behandlungen angeboten und erbracht werden. Die A AG hatte mit verschiedenen Therapeuten Mietverträge abgeschlossen, wonach Letztere berechtigt sind, ihre Behandlungen in den Räumlichkeiten der A AG zu erbringen.
Nach einer im Frühling 2017 durchgeführten Kontrolle durch die ESTV setzte diese mittels Einschätzungsmitteilung eine Steuerkorrektur zu ihren Gunsten fest. Die ESTV begründete dies damit, dass die von den eingemieteten Therapeuten erzielten Umsätze der A AG zuzurechnen sind, da bei Ersteren insbesondere die Voraussetzungen für einen eigenständigen Marktauftritt nicht erfüllt ist. Die ESTV ging deshalb davon aus, dass stets – insbesondere im Zusammenhang mit den therapeutischen Behandlungen – die A AG nach aussen aufgetreten ist. Mit Beschwerde vom 19. Oktober 2020 an das BVGr beantragte die A AG u.a. die Verfügung der ESTV sei aufzuheben.
Die A AG brachte u.a. folgende Argumente vor:
- Sie vermiete einzelne Zimmer an selbständige ...
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