Spende versus Subvention
Spende versus Subvention
Spende versus Subvention
Die Steuerpflichtige liess auf einer im Eigentum des Kantons Zürich befindlichen Baurechtsparzelle den Campus A erstellen, der im Dezember 2015 eröffnet werden konnte. Auch der Kanton Zürich wollte sich daran beteiligen. Der Regierungsrat erliess hierzu am 26. Februar 2014 einen Antrag betreffend «Beschluss des Kantonsrats über die Bewilligung eines Beitrages aus dem Lotteriefonds zugunsten der [Mehrheitsaktionärin]». Demzufolge sollte ein Investitionsbeitrag von CHF 9'000'000.- ausgerichtet werden, dies zulasten des Lotteriefonds des Kantons Zürich und zugunsten der Mehrheitsaktionärin.
Im November 2017 führte die ESTV bei der Steuerpflichtigen eine Kontrolle betreffend die Steuerperioden 2012 bis 2016 durch. Die ESTV stellte sich auf den Standpunkt, dass die Steuerpflichtige den Beitrag zu Unrecht als Spende statt als öffentlich-rechtlichen Beitrag (Subvention) qualifiziert und demnach zu Unrecht eine Kürzung des Vorsteuerabzugs unterlassen habe.
Das BVGr urteilte, dass der Lotteriefonds des Kantons Zürich den Investitionsbeitrag ohne Erwartung einer konkreten Gegenleistung von der öffentlichen Hand erbracht wurden. Der Verwendungszweck sei im Beschluss des...
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