iusNet Steuerrecht

Schulthess Logo

Steuerrecht > Rechtsprechung > Bund > Direkte Steuern > «nichtwissen Schützt Nicht»

«Nichtwissen schützt nicht»

«Nichtwissen schützt nicht»

Rechtsprechung
Direkte Steuern

«Nichtwissen schützt nicht»

Nachdem die Veranlagungsbehörde auf eine von der Steuerpflichtigen erhobene Einsprache nicht eingetreten war, erhob diese beim VGr ZH Beschwerde, auf welche dieses widerum nicht eintrat. Das VGr ZH erwog, der angefochtene Einspracheentscheid sei der Steuerpflichtigen am Montag, 8. Februar 2021 zur Abholung gemeldet worden. Diese habe die Aufbewahrungsfrist am 12. Februar 2021 verlängern lassen und die Sendung schliesslich am Montag, 29. März 2021 am Postschalter abgeholt. Da die Steuerpflichtige mit der Zustellung des Einspracheentscheids habe rechnen müssen, greife die Zustellfiktion und sei von einer Zustellung am Montag 15. Februar 2021 auszugehen. Folglich sei die Frist am Mittwoch, 17. März 2021 verstrichen. 

Das BGr weist die von der Steuerpflichtigen dagegen erhobene Beschwerde Angelegenheiten ab.

Bei der Zustellfiktion handelt es sich um ein seit vielen Jahren etabliertes Rechtsinstitut, welches das BGr im Lauf der Zeit verfeinert hat. Das Institut finde sich darüber hinaus in Rechtserlassen, so namentlich im hier einschlägigen § 9 Abs. 2 der VO StG-ZH. Dass nicht abgeholte Einschreibebriefe von Verwaltungs- und Gerichtsbehörden einen Fristenlauf...

iusNet StR 27.09.2021

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.