Abzug von Liegenschaftskosten einer ausländischen Liegenschaft oder wirtschaftlicher Neubau?
Abzug von Liegenschaftskosten einer ausländischen Liegenschaft oder wirtschaftlicher Neubau?
Abzug von Liegenschaftskosten einer ausländischen Liegenschaft oder wirtschaftlicher Neubau?
Die Steuerpflichtigen erwarben im Jahr 2007 eine Liegenschaft in Italien für umgerechnet CHF 70'000, welche sie im Jahr 2017 für CHF 139'684 sanierten und umbauten. Folglich machten sie in ihrer Steuererklärung für das Jahr 2017 "tatsächliche Liegenschaftskosten" im selben Umfang geltend. Das Steueramt des Kantons Solothurn verweigerte den geltend gemachten Abzug der Liegenschaftskosten mit der Begründung, es handle sich um einen sogenannten "wirtschaftlichen Neubau". Den Steuerpflichtigen wurde lediglich der Pauschalabzug gewährt. Die Steuerpflichtigen machten geltend, dass es sich bei ihren Aufwendungen um abzugsfähige Unterhaltskosten gemäss Art. 32 Abs. 2 DBG bzw. Art. 9 Abs. 3 StHG handle.
Das BGr weist darauf hin, dass Auslandsverluste ausschliesslich satzbestimmend zu berücksichtigen. Das BGr zieht den Schluss, dass aus dem DBA CH-IT keine Vorbehalte zu entnehmen seien und die Frage, wie die Abzüge zu berücksichtigen sind, somit nach dem internem Schweizer Recht zu beantworten sei. Dabei seien die Liegenschaftskosten bei festzusetzender Abzugsberechtigung nur satzbestimmend bei der Einkommenssteuer zu berücksichtigen.
Das BGr...
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