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Anpassung des Eigenmietwerts aufgrund Renovationsbedarfs

Anpassung des Eigenmietwerts aufgrund Renovationsbedarfs

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Anpassung des Eigenmietwerts aufgrund Renovationsbedarfs

Die Steuerpflichtige, wohnhaft im Kanton Schaffhausen, erbte im Jahr 2012 eine Liegenschaft im Kanton BL. Die Liegenschaft ist unbewohnt und es wurden seit der Erbschaft bis und mit dem Jahr 2017 kein Eigenmietwert besteuert. In der Steuerperiode wurde für die Liegenschaft erstmals ein Eigenmietwert von CHF 17'357 aufgerechnet.

Die Steuerpflichtige machte geltend, dass die Liegenschaft objektiv unvermietbar sei und entsprechend kein Eigenmietwert aufgerechnet werden dürfe.

Gemäss den Feststellungen der Vorinstanz hielt der Bericht des Architekten fest, dass die Liegenschaft im jetzigen Zeitpunkt nicht vermietet werden könne, da die 50 Jahre alte Küche und das 45-jährige Badezimmer ersetzt werden müssten. Insgesamt bestand ein Renovationsbedarf von rund CHF 150'000.

Die Vorinstanz kam trotz des Renovationsbedarfs zum Schluss, dass die Liegenschaft objektiv nutzbar sei und lehnte auch den Eventualantrag auf Reduktion des Eigenmietwerts auf CHF 2'400 ab.

Das BGr urteilt, dass es unhaltbar sei, dass die Vorinstanz es ablehnt, dem Renovationsbedarf im Rahmen der Festsetzung des Eigenmietwerts Rechnung zu tragen. Die Liegenschaft weise unbestritten einen...

iusNet StR 29.11.2022

 

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