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Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege

Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege

Die Beschwerdeführerin beantragte in Bezug auf die definitive Veranlagung für die Steuerperiode 2021 eine Revision. Dieses Gesuch wurde durch die Veranlagungsbehörde abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde die dagegen erhobene Einsprache. Im Rahmen der Beschwerde gegen diesen Einspracheentscheid beantragte die Beschwerdeführerin eine unentgeltliche Rechtspflege. Die Beschwerdeführerin, vertreten durch ihren Sohn, gelangte an das BGr mit dem Antrag um Aufhebung der Verfügung der Vorinstanz sowie der Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (vgl. A – C).

Die Vorinstanz lehnte die Beschwerde mangels fehlender Bedürftigkeit sowie wegen Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels ab (vgl. E. 3.1). Gemäss Art. 29 Abs. 3 BV hat jede Person, die nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, sofern das Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Zudem hat die Person Anspruch auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand, sofern es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist (vgl. E. 3.3). Als bedürftig gilt eine Person, die neben der Deckung des Grundbedarfs nicht die notwendigen Mittel für die Prozess- und Parteikosten aufbringen kann (vgl. E. 3.4...

iusNet StR 29.05.2024

 

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