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Anwendung des korrekten Zolltarifs

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Direkte Steuern

Anwendung des korrekten Zolltarifs

Die Zollpflichtige meldete zwischen dem 4. Oktober 2018 und dem 2. November 2018 bei einer Zollstelle mehrere Sendungen Adventskalender mit Schokoladenfüllung unter der Tarif-Nr. 1806.9049 (mit einem Zollansatz für Importe aus der Europäischen Union [EU] von Fr. 24.05 je 100 kg Eigenmasse) zur Einfuhr an. Bei einer Sendung nahm die Zollstelle eine zollamtliche Beschau vor. In der Folge veranlagte sie sämtliche Sendungen unter der beantragten Tarifnummer. Sie korrigierte jedoch die von der Zollpflichtigen deklarierte Eigenmasse, welche dem Gewicht der Schokoladenfüllungen entsprach, indem sie die Eigenmasse des bedruckten Kartons mit Türchen sowie des Kunststoffeinsatzes hinzurechnete.

Mit Schreiben vom 19. November 2018 erhob die Zollpflichtige fristgerecht Beschwerde gegen die Veranlagungsverfügungen und verlangte die Korrektur der Eigenmasse zum von ihr ursprünglich angemeldeten Gewicht und die Rückerstattung der Zollabgaben im entsprechenden Umfang. Wo notwendig, nahm sie Berichtigungen der Zollanmeldungen vor. Mit Entscheid vom 11. Januar 2019 wies die Zollkreisdirektion Schaffhausen die Beschwerde kostenpflichtig ab.

Das BVGr führt in seinem Urteil aus, dass...

iusNet StR 27.07.2020

 

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