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Anwendung des Rentensatzes auf Nachzahlungen von IV- und BVG Renten

Anwendung des Rentensatzes auf Nachzahlungen von IV- und BVG Renten

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Anwendung des Rentensatzes auf Nachzahlungen von IV- und BVG Renten

A lebt mit seiner Frau und seinen beiden Kindern in Freiburg. Mit Entscheid vom 23. August 2016 sprach die IV-Stelle des Kt FR A ab dem 1. September 2016 eine IV-Rente von CHF 1'410 pro Monat sowie eine zusätzliche monatliche Rente von CHF 564 pro Kind zu. Ausserdem erhöhte die Behörde am 13. September 2016 den Invaliditätsgrad von A rückwirkend auf den 1. Dezember 2011. Infolge dieser Änderung erhielt A im Jahr 2016 Pauschalzahlungen in Höhe der rückständigen IV- und BVG-Renten.

In ihrer Steuererklärung 2016 deklarierten die Eheleute A ein steuerbares Einkommen nach Abzug von CHF 52'530, wobei für das Einkommen von A ein Betrag von CHF 22'936 an IV-Rente und ein Betrag von CHF 23'985 an BVG-Rente berücksichtigt wurde. Das KStA-FR setzte das steuerbare Einkommen der Ehegatten auf CHF 143’012 für die kantonale Steuer und CHF 153’352 für die direkte Bundessteuer fest, indem sie die Pauschalzahlungen für die Rentenrückstände aufrechnete.  Die gegen diese Einschätzung erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos. Darauf erhoben die Ehegatten A Beschwerde beim BGr und beantragten, die Pauschalzahlungen seien nicht zu berücksichtigen, da es sich um Zahlungen für die Jahre...

iusNet StR 27.09.2021

 

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