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Beschwerdelegitimation bei Reflexwirkung der Steuerwerte auf die erbrechtliche Auseinandersetzung

Beschwerdelegitimation bei Reflexwirkung der Steuerwerte auf die erbrechtliche Auseinandersetzung

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Beschwerdelegitimation bei Reflexwirkung der Steuerwerte auf die erbrechtliche Auseinandersetzung

Der Erblasser hinterliess die Witwe sowie drei Kinder. Sohn 1 gelangte an das StRkGr und beantragte u.a., fünf im Kt. ZH gelegene Liegenschaften gestützt auf ein Verkehrswertgutachten des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau höher zu bewerten. Das StRkGr trat nicht auf den Rekurs ein, was die Vorinstanz bestätigte.

Die Kinder des Erblassers, vertreten durch ihren «Generalerbenvertreter» und dieser wiederum vertreten durch Sohn 1, führen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim BGr. Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz, eventualiter an das StRkGr, zurückzuweisen, damit dieses die Vermögenssteuerwerte im gewünschten Sinne «berichtige».

Zur Parteifähigkeit verweist das BGr grundsätzlich auf die erbrechtliche Universalsukzession. Unter Vorbehalt der vertraglichen oder gesetzlichen Vertretungs- und Verwaltungsbefugnisse gilt mit Ausnahme dringlicher Fälle grundsätzlich das Einstimmigkeitsprinzip, sofern kein Erbenvertreter, Willensvollstrecker oder Erbschaftsverwalter bestellt wurde. Aus der zivilrechtlichen Universalsukzession folgt die abgaberechtliche Steuernachfolge (Art. 12 Abs. 1 DBG; §...

iusNet StR 26.06.2023

 

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