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Bewertung von Aktien ohne Kurswert

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Bewertung von Aktien ohne Kurswert

Die B AG mit statutarischem Sitz in U, Kt ZG, bezweckt das Erbringen von Dienstleistungen aller Art insbesondere in den Bereichen nationales und internationales Steuerrecht, Finanz- und Rechnungswesen nach nationalen und internationalen Standards, Secondments im In- und Ausland, Unternehmensberatung zu steuerlichen Prozessen und internem Kontrollsystem, Transferpreise, Vorsorge und Treuhand. Die StV ZG setzte den Vermögenssteuerwert je Aktie dieser Gesellschaft für das Jahr 2012 auf Fr. 62'600.- fest, reduzierte den massgebenden Betrag jedoch auf Einsprache der Gesellschaft hin auf Fr. 39'100.-. 

Geschäftsführerin und Inhaberin aller 100 Namenaktien war im Jahre 2012 Amit steuerrechtlichem Wohnsitz in V/ZH. 

Das KStA ZH ging von einem Steuerwert der Beteiligung an der B AG von CHF 6'260'000.- aus, setzte diesen auf Einsprache der Steuerpflichtigen auf CHF 3'919'782.- herab. Die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos.

Mit Beschwerde beim BGr beantragt A, es sei unter Aufhebung des kantonalen Gerichtsentscheids das steuerbare Vermögen gemäss der von ihr eingereichten Steuererklärung festzusetzen, mithin der Steuerwert der Beteiligung an...

iusNet StR 17.06.2020

 

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