Einkauf in die Pensionskasse bei selbständiger Erwerbstätigkeit
Einkauf in die Pensionskasse bei selbständiger Erwerbstätigkeit
Einkauf in die Pensionskasse bei selbständiger Erwerbstätigkeit
Der selbständige Architekt tätigte in der streitbetroffenen Steuerperiode einen Einkauf in die Pensionskasse von CHF 750'000. Dabei wurde der hälftige Betrag der Erfolgsrechnung gewinnmindernd belastet und die andere Hälfte wurde in der Steuererklärung als Einkauf in die 2. Säule geltend gemacht.
Selbständigerwerbende können gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung bei Einkäufen in die Pensionskasse nur den persönlichen Abzug geltend machen. Entsprechend rechnete das Steueramt den hälftigen Einkauf in der Erfolgsrechnung auf. Zudem wurde durch das Steueramt der hälftige Einkaufsbetrag unter der Rubrik «Aufrechnung verbuchte BVG-Höhereinkäufe» ein zweites Mal aufgerechnet, während der Einkauf in die 2. Säule in der Steuererklärung von CHF 375'000 auf CHF 750'000 erhöht wurde. Entsprechend wurde der hälftige Einkaufsbetrag von CHF 375'000 zweimal aufgerechnet jedoch nur einmal steuermindernd berücksichtigt. Die Vorinstanz übersah diesen Fehler und kam zum Schluss, dass der gesamte Einkaufsbetrag von CHF 750'000 steuermindernd berücksichtigt worden sei.
Das BGr heisst die Beschwerde entsprechend gut, da der Sachverhalt von der Vorinstanz offensichtlich unrichtig...
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