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Erlass der Steuerforderung

Erlass der Steuerforderung

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Direkte Steuern

Erlass der Steuerforderung

Die Eheleute A (nachfolgend: die Steuerpflichtigen) haben Wohnsitz in C/BE. Der Ehemann ist unselbständig erwerbstätig. Er geht hauptberuflich einer Arbeit in der Stiftung D mit Sitz in E/SO nach. Nebenberuflich ist er für die Stiftung F mit Sitz in G/BE tätig. Die Ehefrau ist nicht berufstätig. Am 27. März 2018 ersuchten die Steuerpflichtigen um Erlass der rechtskräftig veranlagten Staats- und Gemeindesteuern des KT BE, Steuerperiode 2016, in Höhe von noch Fr. 3'233.90 (inkl. Verzugszinsen).

Die Steuerpflichtigen gelangten an das VGr BE, dessen Verwaltungsrechtliche Abteilung die Beschwerde abwies. Das VGr BE erwog, bei monatlichen Einkünften von Fr. 4'383.30 und einem Zwangsbedarf von Fr. 4'000.25 verbleibe ein freier Betrag von Fr. 383.05. Den Steuerpflichtigen sei es möglich und zumutbar, die offenen Steuern von Fr. 3'233.90 innerhalb von knapp neun Monaten zu tilgen - und damit "in absehbarer Zeit", was praxisgemäss massgebend sei.

Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten steht nicht zur Verfügung (Art. 83 lit. m BGG). Zu prüfen bleibt, wie es sich mit der subsidiären Verfassungsbeschwerde (Art. 113 ff. BGG) verhält. Mit diesem Rechtsmittel...

iusNet StR 22.07.2020

 

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