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Gästetaxe Graubünden, konkret Gemeinde Laax

Gästetaxe Graubünden, konkret Gemeinde Laax

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Gästetaxe Graubünden, konkret Gemeinde Laax

2014 verabschiedete die Gemeindeversammlung Laax das Gesetz über Gäste- und Tourismustaxen (Tourismusgesetz). Das Gesetz trat nach der Genehmigung durch die Regierung des Kantons Graubünden auf 2015 in Kraft.

A und B sind Eigentümer einer Liegenschaft in der Gemeinde Laax. Eine der in der Liegenschaft befindlichen Wohnungen nutzen sie selber als Ferienwohnung.

Die Gemeinde Laax verpflichtete A und B für 2015 zur Zahlung einer Gästetaxe in der Höhe von Fr. 1030.--, namentlich der Grundtaxe von Fr. 220.-- und einem variablen Teil, der sich anhand der Nettowohnfläche der selbstgenutzten Wohnung berechnete. Die kantonalen Instanzen schützten die Gemeinde Laax.

Vor BGr beantragen A und B die Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Graubünden. Eventualiter wollten sie die Verfassungswidrigkeit der Art. 10 und 11 Tourismusgesetz feststellen lassen. A und B begründen ihre Auffassung damit, dass der Ertrag der Gästetaxe nicht nur zugunsten der touristischen Infrastruktur verwendet werde, sondern auch zur Deckung des allgemeinen Finanzhaushalts. Anderseits führe die zur Bemessung der Gästetaxe verwendete Pauschalierungsmethode zu willkürlichen Resultaten....

iusNet StR 28.10.2019

 

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