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Gemeinsame Mittelverwendung von Ehegatten führt zur gemeinsamen Besteuerung

Gemeinsame Mittelverwendung von Ehegatten führt zur gemeinsamen Besteuerung

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Gemeinsame Mittelverwendung von Ehegatten führt zur gemeinsamen Besteuerung

AA meldete sich im Jahre 2015 aus der Gemeinde U/SO ab und per 1. Juli 2015 in der Gemeinde V/BL an. Gemäss Anmeldung hat er sich am 16. Oktober 2014 von seiner Ehefrau freiwillig getrennt und lebt in V in einem Konkubinat mit B. Seine Ehefrau blieb im vormals gemeinschaftlichen Haus in U/SO wohnhaft.

Für die Steuerperiode 2015 reichten die Ehegatten A separate Steuererklärungen ein und wurden dementsprechend jeweils getrennt als alleinstehende Personen veranlagt. Im Rahmen der Veranlagung anerkannte die KStV BL den von AA in der Steuererklärung geltend gemachten Unterstützungsabzug für seine Ehefrau. 

Für die Steuerperioden 2016 reichten AA und seine Ehefrau wiederum jeweils separate Steuererklärungen ein. Per 1. Juni 2017 meldete sich AA in V/BL wieder ab. Am 9. Januar 2018 veranlagte der KT SO die Ehegatten A für die Steuerperiode 2016 betreffend Staatssteuer gemeinsam als Ehegatten. Mit Verfügung vom 25. Januar 2018 veranlagte die StV BL AA für die Staatssteuer 2016 und die direkte Bundessteuer 2016 als alleinstehende, unbeschränkt steuerpflichtige Person.

Die kantonalen Rechtsmittel wurden im Kt BL abgewiesen.

Vor BGr beantragen die...

iusNet StR 28.03.2022

 

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