Interkantonale Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer
Interkantonale Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer
Interkantonale Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer
Angefochten ist der Entscheid einer letzten kantonalen Instanz in einer Angelegenheit des Grundstückgewinnsteuerrechts. Die Beschwerdeführerin beantragt die Bestätigung des Veranlagungsbeschlusses des Steueramts Zürich vom 19. November 2019.
Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Vorinstanz habe das Bundesrecht, namentlich das interkantonale Doppelbesteuerungsrecht, falsch angewendet, indem sie die Anrechnung des Verlustvortrags der Steuerpflichtigen an die Grundstückgewinne aus der Veräusserung der Stockwerkeigentumsanteile angeordnet habe.
Das BGr hält fest, dass eine gegen Art. 127 Abs. 3 BV verstossende Doppelbesteuerung vorliegt, wenn eine steuerpflichtige Person von zwei oder mehreren Kantonen für das gleiche Steuerobjekt und für die gleiche Zeit zu Steuern herangezogen wird (aktuelle Doppelbesteuerung) oder wenn ein Kanton in Verletzung der geltenden Kollisionsnormen seine Steuerhoheit überschreitet und eine Steuer erhebt, die einem anderen Kanton zusteht (virtuelle Doppelbesteuerung). Ausserdem darf ein Kanton ein Steuersubjekt grundsätzlich nicht deshalb stärker belasten, weil es nicht im vollen Umfang seiner Steuerhoheit untersteht, sondern zufolge...
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