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Kinderabzug im Jahr der Volljährigkeit bei getrennten Eltern

Kinderabzug im Jahr der Volljährigkeit bei getrennten Eltern

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Kinderabzug im Jahr der Volljährigkeit bei getrennten Eltern

A, wohnhaft im Kt ZG, ist Vater seines in erster Ehe geborenen Sohnes C. Gestützt auf das Scheidungsurteil ist er verpflichtet, für seinen Sohn bis zum Eintritt in die volle Erwerbstätigkeit, mindestens bis zum Erreichen der Volljährigkeit, monatlich im Voraus Unterhaltsbeiträge zu leisten. Diese Unterhaltsbeiträge hat er im Jahr 2015 jeweils zum Monatsersten an seine Ex-Frau überwiesen. In der Steuererklärung brachte er die geleisteten Unterhaltsbeiträge zum Abzug und beanspruchte gleichzeitig die Gewährung des Kinderabzugs.

Die KStV ZG liess die geltend gemachten Unterhaltsbeiträge zum Abzug zu verweigerte hingegen den Kinderabzug. Die gegen diese Veranlagung erhobenen kantonalen Rechtsmittel bleiben erfolglos.

Im Sinne von Art. 35 Abs. 1 lit. a DBG werden für "jedes minderjährige oder in der beruflichen Ausbildung stehende Kind, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person sorgt", CHF 6'500 vom Einkommen abgezogen (E. 2.1). Unterhaltsbeiträge, die dem volljährigen Kind geleistet werden können vom unterhaltsverpflichteten Elternteil als "Leistungen in Erfüllung anderer familienrechtlicher Unterhaltspflichten" (Art. 33 Abs. 1 lit. c DBG in fine) nicht...

iusNet StR 16.04.2019

 

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