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Minuseinkommen nach Einkauf in Pensionskasse

Minuseinkommen nach Einkauf in Pensionskasse

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Direkte Steuern

Minuseinkommen nach Einkauf in Pensionskasse

A. (geb. 1952; nachfolgend: der Steuerpflichtige) hatte in der Steuerperiode 2015 Wohnsitz in U. / ZH. Unselbständig erwerbstätig, nahm er im Jahr 2015 eine Einlage von CHF 150'000.-- in die Personalvorsorgeeinrichtung seiner Arbeitgeberin vor. Da der Einkauf das steuerbare Einkommen überstieg, resultierte insgesamt ein Minuseinkommen und konnte ein Teilbetrag von CHF 58'595.-- nicht zum Abzug gebracht werden.

Am 15. Juli 2016 verlegte der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz nach V. / AG. In seiner Steuererklärung zur Steuerperiode 2016 brachte er den bislang nicht steuerwirksamen Teilbetrag von CHF 58'595.-- zum Abzug. Die örtliche Steuerkommission liess bei Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern den Abzug nicht zu, was sie mit dem Periodizitätsprinzip begründete.

Der Steuerpflichtige ist der Auffassung, der angefochtene Entscheid verstosse gegen Art. 9 Abs. 2 lit. d StHG. Dieser Norm zufolge fallen unter die allgemeinen Abzüge die gemäss Gesetz, Statut oder Reglement geleisteten Einlagen, Prämien und Beiträge an die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge. Gemäss Art. 9 Abs. 1 StHG können die...

iusNet StR 27.03.2020

 

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