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Mit Einmalprämie finanzierte Rente: Leib- oder Zeitrente?

Mit Einmalprämie finanzierte Rente: Leib- oder Zeitrente?

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Mit Einmalprämie finanzierte Rente: Leib- oder Zeitrente?

Die steuerpflichtigen Eheleute AA und BA. schlossen im Jahr 2009 einen Vertrag mit der C AG. Darin übernahm die C AG gegen Bezahlung einer Einmalprämie von CHF 1.4 Mio. für die Zeit vom 1.12.2009 bis 1.12.2034 eine «temporäre Jahresrente im Erlebensfall der beiden Steuerpflichtigen» von jährlich CHF 70'372. Im Falle des Ablebens der beiden versicherten Personen vor dem 1.12.2034 sollte der Rentenanspruch erlöschen und die Einmalprämie der Rentenversicherung ohne Zins und unter Abzug der bezogenen Renten an den Sohn der Steuerpflichtigen zurückerstattet werden. Seit Auszahlungsbeginn wurde die Rente mit 40% im Einkommen besteuert. Ein Vermögenssteuerwert wurde nicht erfasst.

In der Veranlagungsverfügung für das Steuerjahr 2016 erfasste die KStV VS den Rückkaufswert als steuerbares Vermögen. Die dagegen erhobene Einsprache wurde mit der Begründung abgewiesen, Art. 56 Abs. 6 StG VS sei per 1.1.2016 dahingehend abgeändert worden, dass der Wert laufender Leibrenten Bestandteil des steuerbaren Vermögens bilde. Die dagegen erhobene Beschwerde der Steuerpflichtigen wurde abgewiesen, woraufhin sie Beschwerde beim BGr einreichten.

Laut Auffassung der Steuerpflichtigen...

iusNet StR 25.10.2021

 

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