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Sind Zinszahlungen sowie Auflösungskosten eines Zinsswaps abzugsfähig?

Sind Zinszahlungen sowie Auflösungskosten eines Zinsswaps abzugsfähig?

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Direkte Steuern

Sind Zinszahlungen sowie Auflösungskosten eines Zinsswaps abzugsfähig?

Im März 2009 nahm die Beschwerdeführerin für eine Immobilienfinanzierung eine LIBOR-Hypothek auf. Der hierfür geschuldete variable Zinssatz entsprach dem damaligen 3-Monate-LIBOR, plus eine Zinsmarge. Im Dezember 2010 vereinbarte die Beschwerdeführerin zudem einen Zinsswap mit einer zehnjährigen Laufzeit inkl. einem Verlängerungsrecht der Bank für weitere zehn Jahre (Swaption). Gemäss dieser Vereinbarung verpflichtete sich die Beschwerdeführerin der Bank einen festen Zins von 1.79% zu entrichten. Im Gegenzug hatte die Bank der Beschwerdeführerin einen Zins in der Höhe des 3-Monate-LIBOR-Zinses zu entrichten. Da im Jahr 2014 der 3-Monate-LIBOR ins Negative fiel, verteuerte sich der Zinsswap für die Beschwerdeführerin erheblich. Daher löste sie den Zinsswap sowie die Swaption gegen eine Auflösungszahlung an die Bank auf und wandelte die LIBOR-Hypothek in eine Festhypothek um.

Die Veranlagungsbehörde lies in der Steuerperiode 2015 weder die Zinszahlung aus dem Swap noch die Auflösungszahlung von insgesamt CHF 1.58 Mio. zum Abzug zu. Die Steuerrekurskommission des Kantons Bern hiess eine Beschwerde dagegen gut. Das VGr des Kantons Bern stützte jedoch das...

iusNet StR 29.11.2022

 

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