Steuerliche Transparenz einer Schweizer Familienstiftung
Steuerliche Transparenz einer Schweizer Familienstiftung
Steuerliche Transparenz einer Schweizer Familienstiftung
1983 gründeten die Eheleute A, Inhaber einer Anwaltskanzlei die Familienstiftung C, auf die sie im Laufe der Jahre verschiedene Vermögenswerte, darunter ein Grundstück im TI und verschiedene Forderungen aus Rechnungen der Anwaltskanzlei, übertrugen. Neben der Familienunterstützung sind in der Satzung auch wirtschaftliche Zwecke aufgeführt. Die Begünstigten sind insbesondere die Nachkommen der Stifter.
In seinem Urteil vom 12. Dezember 2010 hat das BGr u.a. festgestellt, dass der Stiftungszweck mit Art. 335 ZGB unvereinbar ist, weshalb die Stiftung nicht als eigenständige juristische Person anerkannt werden darf. Die Ehegatten A reichten ihre Steuererklärungen 2006, 2007 und 2008 wieder ohne das Vermögen und Einkommen der Stiftung C ein. In allen drei Steuerjahren rechneten die Steuerbehörden im Sinne einer transparenten Behandlung der Stiftung die Erträge sowie den Gewinn aus der Einziehung abgetretener Forderungen gegenüber der Stiftung den Ehegatten hinzu. Die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos.
Mit Urteil vom 20. November 2018 hatte das BGr die von den Eheleuten A erhobene Beschwerde teilweise gutgeheissen. Es stellte fest, dass die Vorinstanz den...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.