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Teilbesteuerung bei Genossenschaften ohne Grundkapital oder Anteilsscheine

Teilbesteuerung bei Genossenschaften ohne Grundkapital oder Anteilsscheine

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Teilbesteuerung bei Genossenschaften ohne Grundkapital oder Anteilsscheine

Eine Ausschüttung aus einer Genossenschaft ohne Grundkapital und ohne Anteilscheine keinen Beteiligungsertrag im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Satz 3 StHG darstellt. Der Anwendungsbereich der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung bedingt einen Ertrag aus beweglichem Vermögen im Sinne eines Entgelts für die Nutzungsüberlassung von Kapital durch eine natürliche Person.

A.A. und B.A. sind im Kt AG wohnhafte selbständigerwerbende Landwirte. A.A. ist eine von sieben Genossenschaftern der Milchgenossenschaft mit Sitz ebenfalls im Kt AG. Die Milchgenossenschaft bezweckt die Wahrung und Förderung der Interessen ihrer Mitglieder durch bestmögliche Verwertung der von diesen abgelieferten Verkehrsmilch. Die Genossenschaft weist kein Grundkapital auf, und es bestehen keine Anteilscheine. Am 24. Dezember 2015 nahm die Genossenschaft an A.A. eine als Dividende bezeichnete Auszahlung von CHF 20'000.-- vor.

Mit Verfügung vom 13. Dezember 2016 veranlagte die Stk AG die Eheleute A für die Steuerperiode 2015 mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 71'400.--. Dabei wurde die Auszahlung der Genossenschaft von CHF 20'000.-- als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit besteuert...

iusNet StR 24.09.2019

 

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