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Teilweise Steuerbefreiung einer Jugendriege

Teilweise Steuerbefreiung einer Jugendriege

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Teilweise Steuerbefreiung einer Jugendriege

Der im Jahr 1899 gegründete Männerturnverein bietet für Knaben im schulpflichtigen Alter, eine Jugendriege an. Dabei wird rund 100 Knaben unter ehrenamtlicher Leitung ein polysportives Angebot vermittelt. Die Knaben sind nicht Vereinsmitglieder.

Der Männerturnverein stellte zunächst ein Gesuch um definitive Steuerbefreiung, welches kurz darauf auf eine teilweise Steuerbefreiung in Bezug auf die Jugendriege angepasst wurde. Für die Jugendriege führt der Verein eine separate Jahresrechnung. Zudem wurde mit der Gemeinde eine «Vereinbarung betreffend Leistungsauftrag für die Förderung des Breitensports» abgeschlossen, welche den Verein verpflichtet unentgeltlich Jugendsport nach J+S Grundsätzen anzubieten. Im Gegenzug wird der Jugendriege kostenlos die Infrastruktur zur Verfügung gestellt.

Das BGr prüft zunächst die Frage, ob der Verein mit der Jugendriege einen öffentlichen Zweck verfolgt und deshalb in Bezug auf die Jugendriege in den Genuss einer Steuerbefreiung kommt.

Das BGr geht einlässlich auf das Urteil der Vorinstanz ein und kommt zum Schluss, dass die Förderung des Breitensports eine öffentliche Aufgabe darstellt, welche sowohl in der BV als auch in...

iusNet StR 25.04.2022

 

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