Unentgeltliches Nutzungsrecht und Liegenschaftsunterhalt an nahestehende Personen
Unentgeltliches Nutzungsrecht und Liegenschaftsunterhalt an nahestehende Personen
Unentgeltliches Nutzungsrecht und Liegenschaftsunterhalt an nahestehende Personen
Die A AG mit Sitz im Kt SG verwaltet ein in ihrem Eigentum stehendes Mehrfamilienhaus und ist mit 10.43% an der E AG beteiligt. F ist der einzelzeichnungsberechtigte Delegierte des Verwaltungsrates. Das Steueramt hat in den Veranlagungen der Steuerperioden 2010 bis 2012 diverse Aufrechnungen im Gewinn vorgenommen. Die dagegen erhobene Einsprache wies das KSTA SG teilweise gut, hielt jedoch an den Aufrechnungen für eine F bzw. der G AG unentgeltlich zur Verfügung gestellte Wohnung und von angeblichem Liegenschaftsunterhalt zugunsten der H AG, einer Tochtergesellschaft der E AG, fest. Die nachfolgenden Instanzen wiesen die von der Steuerpflichtigen erhobenen Rechtsmittel ab.
Die Steuerpflichtige hat F bzw. der G AG ein Nutzungsrecht an einer Wohnung in ihrer Liegenschaft eingeräumt, ohne dass dafür ein Entgelt bezahlt wurde. F war sowohl bei der Steuerpflichtigen als auch bei der G AG Delegierter des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift. Der Einwand, die Einräumung des Nutzungsrechts sei geschäftsmässig begründet gewesen, weil als Gegenleistung Aufsichtsarbeiten von F bzw. der G AG zur Verhinderung von Gebäudeschäden und Unfällen geleistet worden seien, konnten nicht...
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