Unselbständige versus selbständige Erwerbstätigkeit – wann eine unterschiedliche Beurteilung von Steuerbehörde und Ausgleichskasse zulässig ist
Unselbständige versus selbständige Erwerbstätigkeit – wann eine unterschiedliche Beurteilung von Steuerbehörde und Ausgleichskasse zulässig ist
Unselbständige versus selbständige Erwerbstätigkeit – wann eine unterschiedliche Beurteilung von Steuerbehörde und Ausgleichskasse zulässig ist
Der Streit dreht sich zur Hauptsache um die Frage, ob die Einkünfte, die der Beschwerdeführer im Rahmen seiner durch die D. AG vermittelten Tätigkeit für die C. erzielt hat, aus einer selbständigen oder einer unselbständigen Erwerbstätigkeit stammen. Während der Beschwerdeführer die Auffassung vertritt, er habe seine Tätigkeit gestützt auf einen ihm von der D. AG erteilten Auftrag selbständig ausgeführt, gelangte die Vorinstanz - wie vor ihr schon das KStA ZH und das StRkGr - zum Ergebnis, es handle sich, wie bei den übrigen vom Beschwerdeführer 2012 ausgeübten Tätigkeiten, um eine unselbständige Erwerbstätigkeit.
Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung beurteilt sich die Frage, ob im Einzelfall selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit vorliegt, nicht aufgrund der Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien. Entscheidend sind vielmehr die wirtschaftlichen Gegebenheiten. Die zivilrechtlichen Verhältnisse vermögen dabei Anhaltspunkte für die steuerrechtliche Qualifikation zu bieten, ohne jedoch ausschlaggebend zu sein. Als unselbständig erwerbstätig ist im Allgemeinen zu betrachten, wer von einem Arbeitgeber in betriebswirtschaftlicher bzw....
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