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Veranlagungsverjährung

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Direkte Steuern

Veranlagungsverjährung

Die Ehegatten A sendeten das leere Steuererklärungsformular 2019 Kt TI zusammen mit einer Kopie der im Kt SO eingereichten Steuererklärung an das Steueramt TI zurück. Die Steuerbehörden SO hatten bestätigt, dass die Ehegatten A in den Steuerjahren 2007 bis 2009 aufgrund persönlicher Zugehörigkeit im Kt TI steuerpflichtig waren. Ab 2010 lebten die Ehegatten getrennt, wobei nur die Ehefrau ihren Wohnsitz in den Kt SO verlegte. Der Kt SO informierte den Kt TI, dass die Ehegatten im Kt. TI steuerpflichtig seien und forderte das Steueramt TI auf, die Veranlagungen entsprechend vorzunehmen.

Im Dezember 2017 veranlagten die Steuerbehörden TI das Steuerjahr 2009. Die Veranlagung wurde auch der Ehefrau übermittelt, da sie für die geschuldete Steuer solidarisch haftet. Der Kanton TI wies eine Einsprache ab, da einerseits auch das einfache Verlangen von Unterlagen eine geeigneten Massnahme ist, um die Verjährung zu unterbrechen, und im konkreten Fall andererseits ein Schreiben des Steueramtes vom 30. Juni 2014, dessen Eingang bestätigt worden war, geeignet war, die Verjährungsfrist zu unterbrechen und um weitere 5 Jahre zu verlängern. Beide getrennt eingereichten Beschwerden der...

iusNet StR 22.07.2019

 

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