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Verlegung von Schuldzinsen ins Ausland

Verlegung von Schuldzinsen ins Ausland

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Verlegung von Schuldzinsen ins Ausland

Der in der Schweiz ansässige A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) ist Miteigentümer einer Liegenschaft im Kanton Solothurn und Alleineigentümer einer Liegenschaft in Deutschland. Am 1. Mai 2020 reichte er seine Steuererklärung bezüglich der Steuerperiode 2019 ein und nahm bezüglich Staatssteuer (Kanton Solothurn) und direkter Bundessteuer Abzüge für Schuldzinsen und Liegenschaftskosten vor.

Mit Veranlagung bezüglich Staatssteuer und direkter Bundessteuer vom 27. August 2020 (Steuerperiode 2019) verlegte die Veranlagungsbehörde in der internationalen Steuerausscheidung gewisse Schuldzinsen nach Deutschland und liess einen Teil der deklarierten Liegenschaftskosten nicht zum Abzug zu. Die dagegen erhobene Einsprache blieb bezüglich der vorliegend betroffenen Steuerfaktoren erfolglos. Der daraufhin erhobene Rekurs (betreffend Staatssteuer), welcher auch die direkte Bundessteuer einschloss und deshalb ebenfalls als Beschwerde entgegengenommen wurde, wurde mit Urteil des Kantonalen Steuergerichts Solothurn vom 6. April 2021 abgewiesen. 

Strittig ist vorliegend insbesondere die Verlegung von Schuldzinsen nach Deutschland in der Steuerperiode 2019. Der...

iusNet StR 29.11.2022

 

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