Verletzung des rechtlichen Gehörs
Verletzung des rechtlichen Gehörs
Verletzung des rechtlichen Gehörs
Im Juli 2018 besprachen Vertreter einer Kunstsammlung C im Eigentum von B., mit Zollexperten des Zolls Nordost die rechtlichen Voraussetzungen für eine zollfreie Einfuhr von Kunstgegenständen für öffentlich zugängliche Museen. Mit Schreiben vom 17. Oktober 2018 informierte die damalige Rechtsvertreterin der B., nach mehrfachem Telefon- und E-Mailverkehr das BAZG über die geplante Umfirmierung einer bestehenden Aktiengesellschaft zur A, welche als Betriebsgesellschaft das Museum C ohne kommerzielle Zwecke betreiben und unmittelbar für das Museum Kunstwerke einführen werde. Die Zollkreisdirektion Schaffhausen bestätigte ihr Einverständnis mit diesen Ausführungen am 29. Oktober 2018. Am 14. Mai 2020 ersuchte die Rechtsvertreterin um eine Bestätigung des Museumsstatus, welche von der Zollkreisdirektion Schaffhausen mit Gegenzeichnung vom 3. Juni 2020 gewährt wurde. Mit Schreiben vom 2. Juli, 8. Juli und (ebenfalls) 8. Juli 2020 meldete die vom Museum C mit der Zollanmeldung und Lagerung beauftragte E die Einfuhr mehrerer Kunstwerke mittels entsprechenden Formulars. Die Formulare waren jeweils im Namen der C unterzeichnet.
Am 3. August 2020 führte der Zoll Nordost eine...
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