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Zuschlag auf den Eigenmietwert (vgl. 2C_843/2016)

Zuschlag auf den Eigenmietwert (vgl. 2C_843/2016)

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Zuschlag auf den Eigenmietwert (vgl. 2C_843/2016)

Die Eheleute C haben steuerrechtlichen Wohnsitz im Kt SO, wo sie Eigentümer eines freistehenden Einfamilienhauses sind, das teils geschäftlich, teils privat genutzt wird. Das KStA SO legte den Eigenmietwert des privat genutzten Teils des Grundstücks übereinstimmend für die Staats- und Gemeindesteuern des Kt SO und die direkte Bundessteuer auf CHF 27'584 fest. Das KStA SO hatte hierzu eine Einzelbewertung mit einem Zuschlag von 20% für freistehende EFH vorgenommen. Eine dagegen erhobene Einsprache wie es ab.

Das StGr SO hiess eine parallele Beschwerde teilweise gut, als es den Zuschlag von 20% für freistehende EFH für rechtswidrig erklärte. Das seinerzeitige KS der ESTV vom 25. März 1969 sei nicht mehr in Kraft. Der Verordnungsgeber habe in der StVO SO Nr. 15 davon abgesehen, einen Zuschlag für Gebäude überdurchschnittlicher Bauart vorzusehen. Entsprechend finde der 20% Zuschlag in der Steuerperiode 2014 keine Rechtsgrundlage. Eine hinreichende gesetzliche Grundlage könnte erst wieder § 5 Abs. 3 StVO SO Nr. 15 in der Fassung vom 27. September 2016 bilden, der aber erst am 1. Januar 2017 in Kraft getreten sei.

Das KStA/SO erhob beim BGr Beschwerde in öffentlich-...

iusNet StR 22.03.2019

 

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