Keine Amtshilfe bei fehlender voraussichtlicher Erheblichkeit
Keine Amtshilfe bei fehlender voraussichtlicher Erheblichkeit
Keine Amtshilfe bei fehlender voraussichtlicher Erheblichkeit
Sachverhalt
Das vom Federal Tax Service von Russland (FTS) gestellte Amtshilfeersuchen betrifft die russische Gesellschaft B. und – in seiner ursprünglichen Fassung – die Steuerperiode 2013. Als "Swiss taxpayer" ist im Ersuchen die A. GmbH genannt.
Zur Begründung seines Ersuchens erklärt der FTS im Wesentlichen, im Rahmen einer laufenden Steuerkontrolle bei der B. habe sich herausgestellt, dass diese Gesellschaft mehrere im Jahr 2013 gültig gewesene Verträge mit der A. abgeschlossen habe. Gemäss diesen Verträgen habe sich die A. verpflichtet, bei Dritten bestimmte […] zu erwerben und diese der B. unter Einräumung einer Exklusivlizenz gegen eine Gebühr zur kostenlosen […] zur Verfügung zu stellen.
Der FTS erklärt weiter, im Jahr 2013 habe die B. in mehreren Tranchen einen Gesamtbetrag von […] als (angebliche) Gebühren im Sinne der erwähnten Lizenzverträge an die A. überwiesen. Die A. habe von der B. erhaltene Mittel an die C. weitergeleitet, doch seien erheblich weniger Mittel an letztere Gesellschaft transferiert worden, als die A. von der B. erhalten habe. Weil folglich die B. die […]-Rechte von der A. zu deutlich höheren Preisen erworben habe als die A...
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