Einfuhrabgaben
Einfuhrabgaben
Einfuhrabgaben
Im Rahmen des Veranlagungs- bzw. Nachforderungsverfahrens gewährte die damalige Eidgenössische Zollverwaltung (heutige BAZG) dem Beschwerdeführer rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Veranlagung der Einfuhrsteuer für antike Objekte offensichtlich römischen Ursprungs – datiert auf das 1. Jhd. vor bzw. nach Chr. Das BAZG bestritt die Richtigkeit der Rechnung vom 3. März 2007 für die Objekte in Bezug auf den Lieferanten, den Kaufpreis und das Kaufdatum. Dagegen bestritt das BAZG nicht die Richtigkeit der Empfangsquittung des Restaurators für die genannten Objekte. Diese Quittung sei gemäss BAZG der erste Beleg für die Präsenz der genannten Objekte in der Schweiz. Der Beschwerdeführer habe hingegen keinen Beweis dafür erbringen können, dass sich die Objekte bereits vorher in der Schweiz befunden hätten.
Mit Schreiben vom 5. Februar 2021 bezog der Beschwerdeführer dazu Stellung. Eine Pflicht zur Entrichtung der Einfuhrsteuer für die Objekte wird darin bestritten, da sich diese seit 1999 bzw. 2007 in der Schweiz befunden hätten. Am 12. August 2021 erliess das BAZG eine Verfügung, in welcher es den Beschwerdeführer zur Entrichtung der Einfuhrsteuer für...
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