Recht auf Vorsteuerabzug
Recht auf Vorsteuerabzug
Recht auf Vorsteuerabzug
Gemäss Handelsregistereintrag bezweckt die Beschwerdeführerin den Handel mit Liegenschaften, Schiffen und Yachten, Fahr- und Flugzeugen sowie deren Vermietung und Vercharterung. Im Rahmen dieser Tätigkeit brachte die Beschwerdeführerin die Vorsteuern im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. dem von diversen Fahrzeugen in Abzug. Im Januar 2018 führte die ESTV bei der Beschwerdeführerin eine Kontrolle durch. Sie kam gemäss eigenen Angaben zum Ergebnis, wonach diverse Fahrzeuge dem Anteilseigner für die private Verwendung zur Verfügung gestellt wurden. Aus diesem Grund seien bei diesen Fahrzeugen ein Mietentgelt für die Überlassung der Fahrzeuge an den Anteilseigner berechnet und der von der Beschwerdeführerin vorgenommene Vorsteuerabzug belassen worden. Die Beschwerdeführerin erhob im Oktober 2022 Einsprache beim BVGr.
Grundsätzlich führt das BVGr zum Thema «Zurverfügungstellung» aus, dass die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind. Die Halterschaft bei Fahrzeugen stelle dabei lediglich ein Indiz dar. Als Halter gelte nicht der Eigentümer des Fahrzeugs, der formell im Fahrzeugausweis eingetragen ist, sondern derjenige, auf dessen Rechnung und Gefahr der Betrieb des...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.