Vorsteuerkorrektur - Nicht unternehmerischer Bereich
Vorsteuerkorrektur - Nicht unternehmerischer Bereich
Vorsteuerkorrektur - Nicht unternehmerischer Bereich
Anlässlich einer im August und Dezember 2017 bei einem mehrwertsteuerlich registrierten Verein (Beschwerdeführer) durchgeführten Kontrolle der Steuerperioden 2012 bis 2016 stellte die ESTV insbesondere die Notwendigkeit diverser Vorsteuerkorrekturen fest. Mit Eingabe vom 27. September 2019 liess der Verein gegen die Verfügung der ESTV vom 27. August 2019 Einsprache erheben.
Streitig und zu prüfen ist im vorliegenden Fall, ob die mit den Aufführungen des Musicals «Life on Stage» generierten Einnahmen als unternehmerische Tätigkeit zu qualifizieren sind. Dies hätte zur Folge, dass der Beschwerdeführer alle Vorsteuern im Zusammenhang mit dem Musical in Abzug bringen könnte.
Der Beschwerdeführer bringt vor, die ESTV mache «die unternehmerische Tätigkeit und damit auch die Steuerpflicht vom verfolgten Zweck abhängig», was den in Art. 10 Abs. 1 MWSTG festgehaltenen Grundsatz, dass der Zweck eben keine Rolle spiele, verletze. So habe auch das BVGr bereits festgehalten, dass der Beweggrund, weshalb eine Tätigkeit ausgeübt werde, für die Beurteilung des Vorliegens einer unternehmerischen Tätigkeit und somit der Steuerpflicht nicht relevant sei (E.5.1.1). Eine Korrektur des...
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