Ist der Beteiligungsabzug für die Veräusserung einer ausländischen, offenen kollektiven Kapitalanlage anwendbar?
Ist der Beteiligungsabzug für die Veräusserung einer ausländischen, offenen kollektiven Kapitalanlage anwendbar?
Ist der Beteiligungsabzug für die Veräusserung einer ausländischen, offenen kollektiven Kapitalanlage anwendbar?
Die Beschwerdeführerin erzielte in der Steuerperiode 2019 einen Reingewinn von rund CHF 19.6 Mio. Darin enthalten war ein Kapitalgewinn von rund CHF 8.0 Mio. aus der Veräusserung von Anteilen an einer ausländischen Investmentgesellschaft. Diese legte Mittel von ihren Anlegern weltweit in börsenkotierte Aktiengesellschaften an.
Die Beschwerdeführerin beantragte für diesen Kapitalgewinn einen Beteiligungsabzug, der aber von der Veranlagungsbehörde verweigert wurde. Eine Einsprache blieb erfolglos. Das Kantonsgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde ab. Mit Beschwerde an das BGr beantragt die Beschwerdeführerin die Aufhebung des Entscheides sowie die Gewährung eines Beteiligungsabzuges (vgl. A – C).
Die Beschwerdeführerin rügt, dass ihr der Beteiligungsabzug zu Unrecht verweigert wurde. Die Vorinstanz habe sich zu Unrecht auf die Verwaltungspraxis der ESTV gestützt, wonach weder Anteile an vertraglichen Anlagefonds, an Investmentgesellschaften mit variablem Kapital (SICAV) noch indirekt über solche Kapitalanlagen gehaltene Beteiligungen für den Beteiligungsabzug berechtigen (vgl. E. 3).
Das Einkommen von kollektiven Kapitalanlagen wird steuerlich den...
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