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Baukonsortium

Gewerbsmässiger Liegenschaftshandel

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Steuerpflichtige war Mitgesellschafterin einer einfachen Gesellschaft mit dem Zweck der Neuüberbauung eines Grundstücks. Das BGr bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, wonach aufgrund der gewählten Organisationsform und der Aufnahme von erheblichen Fremdmitteln nicht mehr von einer privaten Vermögensverwaltung ausgegangen werden kann. Die Qualifikation des Veräusserungsgewinnes als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit erwies sich als korrekt.
iusNet StR 27.04.2021

Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die beiden Steuerpflichtigen gründeten zusammen mit ihrer zu 100% gehaltenen AG eine als einfache Gesellschaft ausgestaltete Baugesellschaft, in welche ein Grundstück eingebracht wurde. Den Pflichtigen wurden fünf Stockwerkeinheiten zu je hälftigem Miteigentum zugewiesen. Aufgrund des planmässigen Vorgehens und der eingebrachten Fachkenntnisse qualifizieren die Pflichtigen als gewerbsmässige Liegenschaftenhändler. Die Anwendung der separaten Liquidationsbesteuerung wurde verneint.
iusNet StR 15.02.2021