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Gewerbsmässiger Liegenschaftshandel

Gewerbsmässiger Liegenschaftshandel

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Direkte Steuern

Gewerbsmässiger Liegenschaftshandel

Die Steuerpflichtige übernahm im Jahr 1989 durch Erbvorbezug ein Grundstück, welches später bebaut wurde und als Familienwohnung diente. Im Jahr 2011 brachte sie das Grundstück samt Hypothek in eine einfache Gesellschaft mit der E AG ein. Im Grundbuch blieb die Steuerpflichtige als Alleineigentümerin eingetragen. Die einfache Gesellschaft realisierte einen Neubau mit acht Eigentumswohnungen, wovon sechs veräussert und zwei an Dritte vermietet wurden. Das KStA ZH qualifizierte die Steuerpflichtige als gewerbsmässige Liegenschaftenhändlerin und rechnete ihr für die direkte Bundessteuer 2015 einen Betrag von CHF 584'275 im Einkommen auf. Die dagegen erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos. Die Steuerpflichtige erhob daraufhin Beschwerde ans BGr.

Laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung (BGE 125 II 113 E. 6a S. 124; BGE 122 II 446 E. 3b S. 449 f.) liegt gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel dann vor, wenn die steuerpflichtige Person An- und Verkäufe von Liegenschaften systematisch und mit Gewinnerzielungsabsicht vornimmt (E. 3.3). Kein gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel liegt hingegen vor, wenn lediglich das eigene Vermögen verwaltet wird, insbesondere bei Vermietung...

iusNet StR 27.04.2021

 

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