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Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum

Gewerbsmässiger Liegenschaftshandel

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Steuerpflichtige war Mitgesellschafterin einer einfachen Gesellschaft mit dem Zweck der Neuüberbauung eines Grundstücks. Das BGr bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, wonach aufgrund der gewählten Organisationsform und der Aufnahme von erheblichen Fremdmitteln nicht mehr von einer privaten Vermögensverwaltung ausgegangen werden kann. Die Qualifikation des Veräusserungsgewinnes als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit erwies sich als korrekt.
iusNet StR 27.04.2021

Selbstbewohnender gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr schützt die Veranlagung eines selbstbewohnenden Liegenschaftenhändlers aufgrund der eingesetzten Fremdmittel, des vorhandenen Fachwissens, der planmässigen Vorgehensweise und der Wiederanlage des Gewinns in eine Ersatzliegenschaft. Es korrigiert die Vorinstanzen bezüglich Anwendung der Ermessenveranlagung. Die Ansicht, der Mangel einer Mahnung mit Nachteilsandrohung könne im Rechtsmittelverfahren geheilt werden, teilt das BGr nicht. Die Gewinnbemessung hat im ordentlichen Verfahren mit voller Kognition zu erfolgen. Die Handänderungssteuern stellen bei einem Liegenschaftenhändler als mit der Veräusserung verbundene Kosten abzugsfähigen Aufwand dar.
iusNet StR 24.09.2019