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private Vermögensverwaltung

Selbständige Erwerbstätigkeit versus private Vermögensverwaltung

Kommentierung
Direkte Steuern
Bei steuerpflichtigen Personen, die im Hauptberuf unselbständig erwerbstätig sind, wird gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nebenberuflicher Wertschriften- und Beteiligungshandel nur vereinzelt, bei besonders gelagerten Sachverhalten, angenommen. Im vorliegend strittigen Fall ging es nur um ein einziges Veräusserungsgeschäft, welches allerdings durch ein ausserordentlich hohes Transaktionsvolumen und eine vollständige Fremdfinanzierung gekennzeichnet war. Das BGr kommt nach Gesamtwürdigung der verschiedenen Einzelumstände zum Schluss, dass die Voraussetzungen der selbständigen Erwerbstätigkeit in casu erfüllt sind und weist die Beschwerde des Steuerpflichtigen ab.
Julian Kläser
iusNet StR 28.09.2022

Gewerbsmässiger Liegenschaftshandel

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Steuerpflichtige war Mitgesellschafterin einer einfachen Gesellschaft mit dem Zweck der Neuüberbauung eines Grundstücks. Das BGr bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, wonach aufgrund der gewählten Organisationsform und der Aufnahme von erheblichen Fremdmitteln nicht mehr von einer privaten Vermögensverwaltung ausgegangen werden kann. Die Qualifikation des Veräusserungsgewinnes als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit erwies sich als korrekt.
iusNet StR 27.04.2021