Selbständige Erwerbstätigkeit versus private Vermögensverwaltung
Selbständige Erwerbstätigkeit versus private Vermögensverwaltung
Selbständige Erwerbstätigkeit versus private Vermögensverwaltung
1. Sachverhalt
A, Partner einer Anwaltskanzlei in Zürich, war im Jahr 2008 Mitglied des Verwaltungsrats der B AG. 2008 kaufte A Aktien der B AG, wobei A eine vollständige Fremdfinanzierung in Anspruch nahm. Das Veräusserungsgeschäft war dann durch ein ausserordentlich hohes Transaktionsvolumen gekennzeichnet. Die Aktien wurden für knapp CHF 8 Mio. erworben und im Anschluss tranchenweise für insgesamt CHF 12,1 Mio. verkauft respektive anschliessend für CHF 12 Mio. wieder zurückgekauft.
2. Erwägungen
Der direkten Bundessteuer unterliegen (namentlich) alle Einkünfte aus Handels-, Industrie, Gewerbe-, Land- und Forstwirtschaftsbetrieben, aus freien Berufen sowie aus jeder anderen selbständigen Erwerbstätigkeit (Art. 18 Abs. 1 DBG) (E. 3.1).
Von Gewinnen im Privatvermögen ist praxisgemäss auszugehen, wenn sie in Ausnützung einer zufällig sich bietenden Gelegenheit erzielt worden sind, sodass die Tätigkeit nicht insgesamt auf Erwerb gerichtet ist und damit keine selbständige Erwerbstätigkeit darstellt. Der Begriff der selbständigen Erwerbstätigkeit gemäss Art. 18 Abs. 1 DBG ist dabei praxisgemäss weit zu verstehen. Gewinne aus einer Tätigkeit, die über die schlichte Verwaltung von Privatvermögen hinausgeht, stellen steuerbares Einkommen dar (E. 3.1.1).
Bei steuerpflichtigen Personen, die im Hauptberuf unselbständig erwerbstätig sind, wird gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nebenberuflicher Wertschriften- und Beteiligungshandel nur vereinzelt, bei besonders gelagerten Sachverhalten, angenommen. Eine solche selbständige Nebenerwerbstätigkeit kann aber gegebenenfalls sogar dann zu bejahen sein, wenn nur gerade eine Beteiligung zum Verkauf gelangt ist. Indizien wie die Berufsnähe oder die eingesetzten Spezialkenntnisse spielen eine gewisse Rolle, vor allem aber die allfällige Fremdfinanzierung, das eingegangene (Unternehmer-) Risiko oder das besonders systematische und planmässige Vorgehen. Hingegen kommt...
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