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Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Einfache Gesellschaft

einfache Gesellschaft

Beschränkte Steuerpflicht aufgrund einfacher Gesellschaft

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Mitgliedschaft in einer einfachen Gesellschaft kann dem Eigentum an einer Immobilie wirtschaftlich gleichgestellt sein und eine beschränkte Steuerpflicht im Liegenschaftskanton auch dann begründen, wenn die steuerpflichtige Person am Grundstück nicht unmittelbar berechtigt ist. Ist die steuerpflichtige Person im Sitzkanton bereits rechtskräftig veranlagt und entsteht durch die Veranlagung im Liegenschaftskanton eine Doppelbesteuerung, ist diese durch Aufhebung der Veranlagung des Sitzkantons durch das Bundesgericht zu beseitigen.
iusNet StR 30.01.2024

Gewerbsmässiger Liegenschaftshandel

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Steuerpflichtige war Mitgesellschafterin einer einfachen Gesellschaft mit dem Zweck der Neuüberbauung eines Grundstücks. Das BGr bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, wonach aufgrund der gewählten Organisationsform und der Aufnahme von erheblichen Fremdmitteln nicht mehr von einer privaten Vermögensverwaltung ausgegangen werden kann. Die Qualifikation des Veräusserungsgewinnes als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit erwies sich als korrekt.
iusNet StR 27.04.2021

Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die beiden Steuerpflichtigen gründeten zusammen mit ihrer zu 100% gehaltenen AG eine als einfache Gesellschaft ausgestaltete Baugesellschaft, in welche ein Grundstück eingebracht wurde. Den Pflichtigen wurden fünf Stockwerkeinheiten zu je hälftigem Miteigentum zugewiesen. Aufgrund des planmässigen Vorgehens und der eingebrachten Fachkenntnisse qualifizieren die Pflichtigen als gewerbsmässige Liegenschaftenhändler. Die Anwendung der separaten Liquidationsbesteuerung wurde verneint.
iusNet StR 15.02.2021

Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel

Rechtsprechung
Direkte Steuern

SB.2019.00099

Die Gründung einer einfachen Gesellschaft kann ein Indiz für einen Liegenschaftenhandel sein. Vorliegend war für das VGr ZH massgebend, dass sich die beiden Gesellschafter an den Renovationsarbeiten an der Liegenschaft massgeblich beteiligt haben. Überdies haben sie den Kauf und die Renovation auf eigenes Risiko, unter Einsatz von Kapital und Arbeit, in einer frei gewählten Organisation und mit der Absicht der Gewinnerzielung getätigt.
iusNet StR 30.11.2020