Das Verwaltungsgericht Zürich beurteilt die Frage, ob eine Spaltung steuerneutral erfolgte sowie ob bzw. in welchem Umfang Verlustvorträge auf die abgespaltene Gesellschaft übergegangen sind. Dabei hat das Verwaltungsgericht Zürich auch die Zulässigkeit einer Ermessenseinschätzung durch die Veranlagungsbehörde zu beurteilen.