Das BVGer überprüfte die Verwaltungspraxis der ESTV bzgl. der mehrwertsteuerlichen Qualifikation von Umsätzen mit Emissionszertifikaten. Gegen die Entscheidung des BVGr, dass der Handel mit solchen Zertifikaten steuerbar sei, hat die ESTV beim BGr Beschwerde erhoben, welche abgewiesen wurde.