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Forderungsverzicht

Bilanzänderung bei Forderungsverzicht

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die KStV TG nahm eine Aufrechnung des Forderungsverzichtes im Gewinn vor. Daraufhin reichte die Pflichtige eine korrigierte Steuererklärung ohne Forderungsverzicht ein. Das BGr hält fest, dass eine Bilanzänderung bis zum Einreichen der Steuererklärung möglich ist. Danach ist sie nur noch bei Vorliegen eines entschuldbaren Irrtums zulässig. Ausgeschlossen sind Bilanzänderungen, die lediglich aus Gründen der Steuerersparnis vorgenommen werden.
iusNet StR 22.10.2020

Steuerliche Behandlung eines Schulderlasses

Rechtsprechung
Direkte Steuern

2C_1042/2017; zur Publikation vorgesehen

Ein Forderungsverzicht in Zusammenhang mit der Geschäftsschuld eines selbständig Erwerbenden stellt nach Ansicht des Bundesgerichts eine echte Sanierungsleistung und somit Erwerbseinkommen gemäss Art. 18 Abs. 1 DBG dar. Im Übrigen macht es für die Frage, ob steuerbares Einkommen vorliegt, keinen Unterschied, ob sich der Forderungsverzicht auf Privat- oder Geschäftsvermögen bezieht. Ein Forderungsverzicht kann nicht mit einem Kapitalgewinn gleich gesetzt werden, da es an einer ganzen oder teilweisen Veräusserung von dinglichen oder persönlichen Rechten fehlt.
iusNet SR 04.12.2018